Wuff, wuff, i de Tierpension Schmidt in Merlischache hend mier immer ganz vill Spass mitenand...das sind richtig schöni Hundeferie!

Die Tierpension Schmidt ist unser zweites Zuhause. Da fühlen wir uns hundewohl! Unten können Sie lesen, was es alles braucht, damit wir in die Tierpension Schmidt dürfen.

Wir können bei uns keine unkastrierten Rüden aufnehmen Begründung

ALLGEMEINE INFORMATIONEN                    

Reservationen/Annullationen: Alle vorgenommen Reservationen betrachten wir als verbindlichen Auftrag. Reservationen können ohne Kostenfolge für den Kunden annulliert werden, aber bitte nur in zwingenden Notfällen. Reservationen am liebsten per E-Mail oder Fax.

Abgabe/Uebernahme: Ein- und Austritte von Hunden/Katzen Montag - Samstag zwischen 08.00 - 10.00 Uhr und
16.00 - 18.30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen zwischen 16.00 - 18.30 Uhr. Möglichkeiten bei Notfällen bitte über 079/232 63 11 abklären.

Bezahlung: Der Betrag für die gesamte Aufenthalts-Dauer wird beim Abholen des Hundes/Katze an die Tierpension Schmidt in bar fällig.

Impfungen: Hunde müssen jährlich gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Zwingerhusten geimpft werden (kombinierte Impfung). Bei Hunden ist zusätzlich die Impfung gegen Zwingerhusten mit Vetamun Live KC nötig, weil es sich erwiesen hat, dass die kombinierte Impfung spezifisch gegen Zwingerhusten sehr oft nicht genügend wirksam ist. Die Impfungen müssen mindestens 8 Tage vor dem geplanten Ferienaufenthalt des Tieres verabreicht werden. Fragen Sie rechtzeitig Ihren Tierarzt, denn unvollständig geimpfte Tiere können nicht angenommen werden. Das Impfzeugnis muss beim Eintritt vorgewiesen werden. Eine regelmässige Entwurmung ist empfohlen.
Wichtige Kunden-Info

Haftpflicht: Alle Tiere sind durch die Tierpension Schmidt gegenüber Dritten haftpflicht-versichert, denn die Haftpflicht des Besitzers kommt für Schäden, die der Hund/Katze während seines Aufenthaltes gegenüber Dritten anrichtet, nicht auf.

Nicht-Abholen des Hundes/Katze: Falls das bei der Tierpension Schmidt in Obhut gegebene Tier zum vereinbarten Termin nicht abgeholt wird und kein anderweitiger Termin abgemacht wurde, erfolgt durch die Tierpension Schmidt mittels Einschreibebrief die Aufforderung, das Tier abzuholen. Wird dieser Aufforderung keine Folge geleistet, geht das Tier 14 Tage nach der Zustellung der Aufforderung, in das Eigentum der Tierpension Schmidt über.

Krankheit: Erkrankt das Tier während seines Aufenthaltes und die Ursache liegt eindeutig an den Gegebenheiten der Tierpension Schmidt, übernimmt die Tierpension Schmidt die Behandlungskosten und bei dadurch erfolgten Todes, die Vergütung eines neuen Tieres (für Rassehunde mit Papieren jedoch höchstens Fr. 2'000.-- und für alle übrigen höchstens Fr. 800.--, abgestuft nach dem Alter des verstorbenen Hundes). Bei versteckten Krankheiten, die während des Aufenthaltes ausbrechen, bei Magendrehungen und bei allen Erkrankungen, deren Ursache nicht eindeutig auf die Gegebenheit der Tierpension Schmidt zurückzuführen sind, gehen sämtliche Kosten zu Lasten des Tierhalters.

Unfall: Alle Hunde geniessen bei uns einen echten Familien-Anschluss. Wir spielen, spazieren, wohnen und schlafen alle zusammen. Jeder einzelne Hund absolviert bei uns einen Probe-Aufenthalt von 3 Tagen, um sein Sozialverhalten zu testen. Trotz umfassender 24-Stunden-Betreuung der Tiere kann es durch Spiel, aber auch durch Umstände wie Ausmachen der Rangordnung, Zugänge von neuen Hunden, Eifersucht, Beutetrieb und Missverständnisse zu Verletzungen kommen. Prinzipiell muss jeder Hundehalter für die Verletzungen seines Hundes selber aufkommen, unabhängig von Schuld oder Nichtschuld seines Hundes. Wir als Tierpension können für Unfallschäden in keinem Fall haften, weil bei Unfällen meist mehrere Parteien und Umstände zu einer Verletzung geführt haben und die Schuldfrage sehr schwierig abzuklären ist. Wir empfehlen den Abschluss der Unfall-Versicherung, einer einzigartigen Dienstleistung unserer Tierpension.

Unfall-Versicherung: Die Tiermedizin ist heute hochentwickelt und entsprechend kostspielig. Mit unserer einzigartigen Unfallversicherungen decken wir Schäden bis Fr. 2'000.—pro Fall, gegen eine Prämie von nur Fr. 2.—pro Tag, die im Tagespreis bereits inbegriffen ist. Dieser Versicherungsschutz gilt nur innerhalb unserer Umzäunungen; für Ausreisser, die unser Grundstück vorsätzlich verlassen, wird jede Haftung abgelehnt.

Ausreisser: Wir bieten unseren Ferienhunden ein möglichst freies Leben, ohne Zwinger oder Hundeboxen. Unsere Ausläufe und das Anwesen selbst ist eingezäunt und abgesperrt. Im Normalfall respektieren die Hunde diese Grenzen. Für Hunde, deren absolutes Ziel es ist, auszureissen, ist unsere Anlage nicht 100 % ausbruchsicher. Für solche Ausreisser müssen wir die Haftung ablehnen.

Tierarzt: Wenn vor dem Aufenthalt nichts schriftliches vereinbart wurde und der Besitzer nicht erreicht werden kann, ist die Tierpension Schmidt bevollmächtigt, nach Absprache mit dem Tierarzt im Notfall eine Operation oder evtl. Euthanasie des Tieres vorzunehmen. (Kostenübernahme durch den Tierbesitzer) Bitte hinterlassen Sie, wann immer möglich, eine Kontaktadresse für Notfälle sowie die Adresse Ihres behandelnden Tierarztes für eventuelle Rücksprache unseres Tierarztes mit Ihrem Tierarzt.

Futter: Alle Hunde profitieren von den allerneuesten Erkenntnissen in der Ernährung. Produkte-Verbesserungen werden sorgfältig getestet und wenn erfolgreich, umgehend angewendet.
Die heutige Ernährung der von uns betreuten Hunde basiert auf der Formel (Rasse x Alter x Kondition x Gewicht). Das so ermittelte Futter sowie Menge wird individuell auf jeden Hund abgestimmt und auch präzise abgewogen.
Futterinformationen

Die Tierpension Schmidt handelt stets mit bestem Wissen und Gewissen im Sinne des uns anvertrauten Tieres!